Geldwäschegesetz (GwG)

Geldwäschegesetz (GwG)
Abk. für Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. – Vgl. auch  Geldwäsche.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Geldwäscherei — Geldwäsche (Österreich und Schweiz: Geldwäscherei) bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis… …   Deutsch Wikipedia

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